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Hexenordnung

Hexenordnung

Allgemeine Fragen und Antworten

Voraussetzung für eine Anmeldung bei den Brandhexen

  • Wohnhaft bzw. gebürtig in/aus Winzeln
  • Späterer Wegzug spielt keine Rolle
  • Mindestalter 18 Jahre zum Stichtag 05.01.
  • Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung notwendig

Mitgliedschaft

  • Aktive/Passive Mitgliedschaft möglich

Wie und wann melde ich mich als Hexe an?

Nach der jeweils vergangenen Fasnet kann die Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Homepage durchgeführt werden.
Stichtag: 31.05.

Was bedeutet „3x Hexe“?

Unter „3x Hexe“ versteht man das Ausleihen eines Hexenhäs’ von einem Vereinsmitglied (muss selbstständig organisiert werden) für drei Auswärtstermine.

  • Spätestens eine Woche vor jedem dieser Termine muss einer der
  • Vorstände über die Teilnahme informiert werden
  • Nach Nutzung der 3x Hexen an einer Fasnetssaison ist ein Arbeitsdienst für den Verein gemäß Vereinsregelung zu leisten (auch bei Besuch nur eines Auswärtstermins)

Was ist eine „Leihhexe“?

Die Leihhexe befindet sich in einem Probejahr, das als Übergangsphase zur vollständigen Mitgliedschaft dient.

  • Das Hexenhäs wird in dieser Zeit vom Verein gestellt
  • Nach Ablauf des Probejahres kann eine Bewerbung als Neuhexe erfolgen.

Was ist eine „Neuhexe“?

Nach erfolgreich abgeschlossenem Probejahr kann man sich bei der Vorstandschaft als Neuhexe bewerben.

Nach Annahme der Bewerbung wird man vollwertiges Mitglied im Verein.

Welche Kosten entstehen?

Leihhexe:

  • Leihgebühr: 100 €
  • Mitgliedsbeitrag: 20 €
  • Für Schäden, die über die normale Nutzung hinausgehen, sowie mutwillige Zerstörung, haftet der Ausleiher

 

Neuhexe:

  • Gesamtkosten ca. 1.500 € (grober Richtwert für Erstausstattung)

Ausritt/Verkauf

Bei Austritt oder Verkauf der Hexe behält sich der Verein das Vorkaufsrecht!

Welche Aufgaben und Verpflichtungen bestehen?

In jedem Jahr als Leihhexe/Übernahmehexe und in den ersten zwei Jahren als Neuhexe besteht die Teilnahmepflicht an den in Kursivschrift genannten Terminen siehe „Jährliche Termine/Veranstaltungen“. Auch nach dieser Zeit ist es erstrebenswert, weiterhin aktiv an Vereinsveranstaltungen, Proben und Diensten teilzunehmen, um das Vereinsleben gemeinsam zu gestalten. Kann der Dienst trotz Zusage nicht verrichtet werden, muss derjenige/diejenige eigenständig für Ersatz sorgen. Maßnahmen bei Nichterfüllung behält sich der Ausschuss vor

Verhalten als Hexe in der Zunft

Das Auftreten jeder Hexe prägt das Bild der gesamten Zunft nach außen. Daher ist es wichtig, sich stets respektvoll, diszipliniert und im Sinne der Gemeinschaft zu verhalten. Der Verein agiert nicht nur während der Fasnet. Das Vereinsleben unter dem Jahr sollte auch von jedem aktiv mitgestaltet werden.

Im Falle von Kritik muss dies offen zur Sprache gebracht werden. Ausschusssitzungen können von jedem Mitglied genutzt werden, um Verbesserungsvorschlägen oder Kritik vorzubringen, ebenfalls kann auch der Vorstand direkt angesprochen werden. Kritik sollte offen und konstruktiv angesprochen werden.

Wollen Mitglieder im Hä´s Veranstaltungen besuchen, die nicht im jährlichen Veranstaltungskalender der Brandhexen gelistet sind, so ist eine Mindestgruppengröße von 8 Personen einzuhalten. Vor dem Besuch dieser Veranstaltung muss der Vorstand informiert werden.

Verhalten bei Umzügen

  • Pünktlichkeit: Rechtzeitig am Treffpunkt erscheinen, damit der Umzug reibungslos starten kann.
  • Ordnung: Innerhalb der Gruppe bleiben – keine Lücken entstehen lassen und das Tempo halten
  • Maskenpflicht: Während des gesamten Umzugs Maske tragen (außer bei gesundheitlichen Problemen oder auf Anweisung der Gruppenleitung)
  • Närrisches Verhalten: Freundlich und ausgelassen, aber stets respektvoll gegenüber Zuschauern, Kindern und anderen Gruppen
  • Sicherheit: Keine gefährlichen oder rücksichtslosen Aktionen (z. B. Springen auf Kinderwagen, Ziehen an Kostümen, Werfen von Gegenständen)
  • Umgang mit Zuschauern: Kleine Späße sind erwünscht – körperliche Grenzen anderer jedoch immer respektieren.
  • Alkohol: Verantwortungsbewusster Konsum – das Auftreten der Hexen soll stets positiv in Erinnerung bleiben
  • Rücksicht: Bei Musik- und Spielgruppen keine Auftritte stören; auf Signale der Zunftleitung achten
  • Hexenbecher: Darf während des Umzuges nicht sichtbar getragen werden

Verhalten bei Veranstaltungen

  • Respekt: Den Anweisungen der Veranstalter, Vorstände und Ordner ist Folge zu leisten
  • Teamgeist: Kameradschaftliches Verhalten gegenüber allen Vereinsmitgliedern – niemand wird ausgeschlossen oder bloßgestellt
  • Auftritte: Bei Proben, Hexentänzen oder Bühnendarbietungen stets zuverlässig, konzentriert und vorbereitet erscheinen
  • Alkoholkonsum: Erst nach offiziellen Auftritten (Hexentanz) und in angemessenem Rahmen
  • Repräsentation: In voller Verkleidung repräsentiert jede Hexe den Verein – dementsprechend ist würdevolles und verantwortungs­bewusstes Verhalten wichtig
  • Pflege des Häs: Das Hexenhäs ist sauber, vollständig und ordentlich zu tragen. Beschädigungen bitte umgehend melden
  • Hilfsbereitschaft: Unterstützung bei Auf- und Abbau, Arbeitsdiensten und organisatorischen Aufgaben wird erwartet

Schadensmeldung

Bei eventuellen Schäden/Unfällen etc. bei einer Veranstaltung muss umgehend ein Mitglied des Vorstands informiert werden, um etwaige Schadensansprüche einleiten zu können.

Richtlinien/Maßnahmen

Bei Verhalten entgegen unseren Richtlinien behält sich der Ausschuss etwaige Maßnahmen vor.
Dieser Leitfaden sollte als Richtlinie für jedes Mitglied gelten.

Grundsatz

Eine Hexe darf wild, laut und frech sein – aber niemals respektlos, gefährlich oder unangemessen.
„Alle für Einen – Einer für alle“

Übersicht: Jährliche Termine/Veranstaltungen

  • Ab Oktober jährliches Hexennähen der Neuhexen
  • Ab Oktober Hexentanzproben¹
  • Halloweenparty Bühlertal (Gertelbachdämonen)
  • 10. November Generalversammlung¹
  • Ab Dezember Hexenverkauf (siehe Punkt 5)
  • Januar Larvenabstauben¹
  • Ab Januar jährlich wechselnde Auswärtstermine
  • Hexen und Altweiberball (Hexentanz¹)
  • Zunftball (Hexentanz¹)
  • Schmotziger Donnerstag
  • Fasnetssonntag Kirche/Kinderumzug
  • Rosenmontag Glühweinausschank / Dorffasnet
  • Fasnetsdienstag Hexenverbrennung
  • Dorffest (alle 2 Jahre)¹
  • Sonstiges: Ausflüge/Dorfmeisterschaften etc.

¹ Pflichttermin

Wie zieht man das Hexenhäs an?

Socken, Spitzenhose, T-Shirt

Socken, Spitzenhose, T-Shirt

Rock, Bluses

Rock, Bluses

Schurz, Maske, Handschuhe, Schuhe

Schurz, Maske, Handschuhe, Schuhe

Zu beachten:

  • Die Spitzen der Spitzenhose sollten sich auf mittlerer Höhe der Wade befinden
  • Die Spitzen sollten leicht unter dem Rock sichtbar sein
  • Zwischen Rock und gebundenem Schurz sollte ein Rockrand von etwa 2–3 cm sichtbar bleiben.

 

Es versteht sich von selbst, dass die Hexe, wie oben sichtbar, immer vollständig zutragen ist.